Kommentare zu «kb20150628»

Wenn Peter als Kindsvater die Vaterschaft nicht vorher anerkennt, bekommt Paul tatsächlich den "schwarzen Peter" zugeschoben! Manches Mal rächt es sich wirklich, nicht geschieden zu sein. In dem Fall kostet es wirklich einiges an Geld und Nerven!
by Karin v.N. @29.06.2015, 16:49

Es gibt so einiges, was man dank unserer Gesetzgebung nicht nachvollziehen kann. Realitätsferne läßt zum Leidwesen der Beteiligten grüßen. Und bei mehr gutem Willen unserer Volksvertreter ließe sich doch gewiß vieles ändern.
by Gisela @28.06.2015, 18:53

das zum Thema "ausserehelich" https://de.wikipedia.org/wiki/Unehelichkeit
by Vreni AG @28.06.2015, 17:39

...wenn das so wäre, dass der noch verheiratete Mann automatisch der Vater des Kindes ist: wieso gibt es dann den Begriff AUSSEREHELICHES Kind(für das der Ehemann nicht zahlen muss)???
by Brigitte C-B @28.06.2015, 16:34

Traurig ist die Tatsache, dass nun ein Leben ohne Vater hereinwächst und die Mutter seelische Tiefschläge mit dem werdenden Leben in sich zu verarbeiten hat.

Gründe für eine noch nicht erfolgte Scheidung gibt es sicher viele. Ich hoffe, dass schnellstens die Verhältnisse geklärt werden, sprich: die Scheidung ausgesprochen wird. Bei fünfjähriger Trennung voneinander und nur einem Anwalt ist das unproblematisch und flott durchzuziehen.

Alimente ... das Wort habe ich sicher einige Jahrzehnte nicht mehr gehört.
Der Ehemann gilt immer als Vater, das habe ich vor vielen Jahren im Bekanntenkreis so erlebt. Damals waren offensichtlich alle Möglichkeiten der Rechtsprechung ausgeschöpft und der spätere Ex-Mann zahlte bis zur Volljährigkeit seines Nicht-Kindes.
by Elke R. @28.06.2015, 13:46

Das Unterhaltsrecht geht merkwürdige Wege. Die Eltern von einer 50jährigen Bekannten haben sich schon kurz nach ihrer Geburt scheiden lassen. Nie hat der Vater Unterhalt gezahlt an Frau und Kind oder Kontakt zu seinem Kind gewollt. Heute muss die Bekannte Unterhalt für ihren Vater zahlen, weil der zum Sozialfall geworden ist. Das ist nicht ok. Zum obigen Vaterschaftsfall kann ich nur sagen: "Dumm gelaufen." Das ein eheliches Kind automatisch dem Noch-Ehemann zugesprochen wird, sollte eigentlich jeder wissen.
by Iris aus Oldenburg @28.06.2015, 12:40

Das, was da beschrieben steht, das ist so und eigentlich sollte man das wissen, denn es ist in der Tat allgemein bekannt. Auch bei mir im Umfeld gibt es den einen oder die Eine, die schon ewig mit einem andere/n leben, aber noch nicht geschieden sind....aus den verschiedensten Gründen, die mir aber bisher allesamt nicht einleuchten. Ich nenne sowas ungeklärte Verhältnisse und bin der Meinung, dass sich Mensche somit selbst den Weg versperren für ein neues Leben, es gibt immer wieder Optionen, die man nicht nutzten kann oder die irgendwann teuer und teurer als eine vernünftige Scheidung werden....Irgendwann holt sowas jeden ein...kaum ein Mensch bleibt nach einer Trennung allein......oder einer von den "ewig getrennt, aber nicht geschiedenen" wird ein Pflegefall - wer zahlt dann, oder Zugewinngemeinschaft - mit einem neuen Partner geht immer einer leer aus....und ich könnte ewig so weiter aufzählen...Und in 9 Monaten Schwangerschaft könnte man ruhig mal schon die Vaterschaft anfangen zu klären...im Interesse der Kinder, aber denen soll es wohl egal sein, wer zahlt, die werden ja eh in ungeklärten Verhältnissen aufgezogen....Ausserdem kann auch der biologische Vater zu Gericht gehen und die Vaterschaft einfordern.
Ich würd mal sagen, in jedem Falle: Selbst Schuld!
by Viola @28.06.2015, 09:53

Soooo lange dauert so ein Gerichtsverfahren nicht, denn das wird oefter durchgezogen als m an denkt. Mein Onkel wollte die Vaterschaft anerkennen, das Kind galt kurz nach der Scheidung noch als Kind vom Ehemann. Er hat im Namen des Kindes geklagt ... und die Frau am Gericht war voellig erstaunt, dass er die Vaterschaft wollte. Sie sagte, sonst haben sie immer nur die umgekehrten Faelle.

Mittlerweile ist die Rechtsprechung ein bisschen anders und das Kind gilt nach der Schedung nicht mehr als Kind des Ehemanns. Das hat mein Bruder kuerzlich gefragt, denn seine Verlobte lebte in Scheidung, was waere wenn ...

Was ich in dem Fall hier nicht ganz verstehe ist, warum sie sich die Scheidung gespart haben, ... jetzt wird's noch teurer ...
by Laura @28.06.2015, 08:51

Nach meinen Kenntnissen kann nach deutschem Recht die Vaterschaft innerhalb von 2 Jahren von "Paul" angefochten werden. Nach Vaterschaftstest wäre ja dann klar, dass er nicht der Vater ist.
by Vreni AG @28.06.2015, 08:30

Nochmal zu obigem Sachverhalt bzgl. "Wenn jetzt nix weiter passiert ..."
Das hängt natürlich wesentlich davon ab, ob bzw. welche Angaben die Kindsmutter zum 'Vater des Kindes' macht.
Außerdem ist mir nicht ganz klar, ob Peter sein Kind anerkennen will - oder ob Paula und Peter dem Paul ‘so richtig einen reinwürgen‘ wollen.
Ein Beratungstermin beim _Fachanwalt_für_Familienrecht_ wäre Paul unbedingt anzuraten - auch um die Scheidung in die Wege zu leiten, was nach fünf Jahren Getrenntleben auch gegen den Willen des anderen möglich ist.
by Barbara P. aus C. @28.06.2015, 07:30

Dieses Gesetz ist nicht zeitgemäß und bringt viel Kummer, wenn es die Mutter drauf anlegt, ihrem Mann ein Kind unterzuschieben!
Ich finde es schlimm, wenn Männer für Kinder zahlen müssen, die nicht ihre sind, und davon soll es etliche geben, eben die Kuckuckskinder!
by Marga @28.06.2015, 07:12

Da kann ich nicht mitreden, denn als ich meinen Mann kennen lernte dachte ich niemals daran das wir tatsächlich einmal eine Familie gründen werden.

Das Fräulein das arbeiten ging und der Herr Student.....

Damals gab es so einige Freundinnen die mich wissen lassen wollten.....
..."Wirst schon sehen....jetzt studiert er und wenn er mit dem Studium fertig ist dann bist du ihm nicht mehr gut genug."....

Meine Antwort damals war....
"Wenn das so ist, dann war bzw. ist er mich einfach nicht wert!"

Nach sieben Jahren Beziehung und abgeschlossenen Studium hat das Fräulein zu ihren Schatz gesagt.....

"Liebling, heiraten müssen wir nicht, aber jetzt hätte ich wirklich gerne ein Kind".....und seine Antwort war...."Liebes Mädel, so wie du dir das vorstellst geht das gar nicht. Wenn du ein Kind haben möchtest, dann werden wir auch heiraten-"

Nun sind wir seid 40 Jahren ein Paar...davon 33 Jahre ganz offiziell verheiratet.
Zwei Kinder waren ursprünglich von uns geplant...tatsächlich wurden es dann aber drei.

Nein, über Alimente haben wir nie gesprochen.
Das war absolut Niemals ein Thema für uns.

Liebe Grüße an @ Alle.

by Sandra WU @28.06.2015, 01:12

Hab ich ja so gesagt ... "wenn jetzt nix weiter passiert" ... es muss also dr leibliche Vater aktiv werden ... wenn nicht, dann gilt der Ehemann als Vater.
by Engelbert @28.06.2015, 00:54

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
§ 1592 BGB - Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. ...

Wenn Freund Peter zur Mutter und vor allem zu seinem noch ungeborenen Kind steht, kann er gemäß § 1594 Abs.4 BGB schon vor der Geburt des Kindes die Vaterschaft anerkennnen.
Und wenn die Mutter als Kindsvater ihren Freund, hier also Peter, in die Geburtsurkunde eintragen läßt, ist ihr Ehemann für das Kind nicht unterhaltspflichtig.

Wenn Peter die Vaterschaft nicht anerkennt, gilt tatsächlich gemäß § 1592 Nr.1 BGB das von Engelbert Geschriebene.
by Barbara P. aus C. @28.06.2015, 00:39

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