Kommentare zu «kb20180528»

@Wolkenfrosch, dein Beispiel Schule 1975/2018 finde ich treffenst für die heutige Zeit.
by Carina @28.05.2018, 20:10

1. dass die Jugendlichen dies dem Zugsführer gemeldet haben war überflüssig. sie hätten erkennen müssen dass es sich um eine Spielzeugpistole handelt da es sich ganz offensichtlich um eine Oma mit ihren Enkelkindern handelte. Allerdings ist es eine traurige Tatsache dass die Menschen immer misstrauischer gegen Alle und Jeden werden (müssen).
Dass die Polizei aber so dumm reagierte und die Oma wegen Führung einer Anscheinwaffe angezeigt wurde ist lächerlich und nichts als eine Schikane.

2. diese Haft auf Bewährung ist ebenfalls eine unnötige und unverständliche Schikane da die Exfrau von ihren Ex-Mann nie bedroht wurde. Außerdem verließen die Beiden einträchtig das Gerichtsgebäude.
by christie @28.05.2018, 17:13

Fall 1: angezeigt heißt ja noch nicht bestraft
Einerseits ist es überzogen, andererseits besser 1x zu übervorsichtig
Und die Oma sollte sich bewusst sein, was ausgelöst werden kann u in Zukunft mehr nachdenken bzw auf solche "Einsätze" verzichten
Fall 2: bedroht und belästigt sind 2 versch Taten - wenn er jetzt vorbestraft ist, kann das schlimme Folgen im Alltag haben - aber "harmlos" ist es auch nicht, diese DauerSMSs. Und nur, weil die beiden sich beim Verlassen d Gerichtssaals nicht beflegelt haben...ist doch nicht zu kritisieren - oder?
by DieLoewin @28.05.2018, 14:37

Beide Urteile sind für micht richtig. Es gibt Spielzeugwaffen die täuschend echt aussehen. Auf Videos kann auch oft die Polizei nicht sagen, ob Waffe echt ist.

Wer 182 SMS täglich an eine Person verschickt mit bestimmt entsprechendem Inhalt, der muss damit rechnen verurteilt zu werden.
by KarinSc @28.05.2018, 13:41

@ Wolkenfrosch Das sind sehr gute reale Beispiele.
by MOnika Sauerland @28.05.2018, 13:39

Man sieht aber eine vermeintliche "WAFFE" Engelbert, da könnte man diskutieren wieder lang Ich hab jetzt nachgelesen, wie das war: Plötzlich hielt eine 65-Jährige aus Germering in der S-Bahn eine Pistole in der Hand: Reisende holten die Polizei. Die Beamten stellten die Waffe sicher. Es handelte sich um eine täuschend echt aussehende Spielzeugpistole, die der Enkelin der 65-Jährigen gehört. Die Bundespolizei weist ausdrücklich auf die Gefahren hin, die durch das Führen von Anscheinswaffen entstehen können und appelliert an die Bürger, dies in der Öffentlichkeit zu unterlassen. Die Bundespolizei: „Vorbildlich war das Verhalten der beiden jugendlichen Zeugen aus München, indem sie über die Sprechanlage der S-Bahn Hilfe holten und ein Video erstellten.“
by Carola (Fürth) @28.05.2018, 12:22

... schade, dass solche und ähnliche Fälle die Gerichte belästigen .... - ver-rückte Welt!
by mira I @28.05.2018, 12:20

@ Yvonne: die Fälle sind natürlich echt ...
by Engelbert @28.05.2018, 10:54

Meine ehrliche Meinung ...

... zu 1: man sieht der Oma doch an, dass sie nicht den S-Bahn entführen oder Amok laufen will ... in der Zeit, wo man das filmt, könnte man auch die Oma einfach ansprechen "stecken sie die Pistole weg" ... es hätte ohne das ganze Aufsehen ganz friedlich beendet werden können ... aber lieber eine Sensationsstory ins Rennen gebracht als langweilige Ansprache ...

.... zu 2: ist natürlich nicht richtig, was der Mann gemacht hat ... und auch richtig, dass sie Frau ihn angezeigt hat ... aber nachdem sich das geklärt hat und alle Unklarheiten beseitigt sind, muss es doch nicht noch eine Gefängnisstrafe auf Bewährung geben ...
by Engelbert @28.05.2018, 10:54

Fall 1: Anzeige ist sicher korrekt. In Terrorzeiten kann man nicht in der Öffentlichkeit mit solchen "Spielzeugwaffen" unterwegs sein. Niemand weiß, ob die echt sind und die Situation gefährlich werden kann. Besser wäre es evtl. gewesen, gleich die Polizei zu informieren, damit die das vor Ort klären kann.

Fall 2: Das Urteil finde ich übertrieben und es bringt vermutlich nichts für eine bessere Zukunft des Ex-Paares.
Dieser Typ wurde vermutlich wegen Stalking verurteilt, obwohl sich die Frau NICHT bedroht fühlte.
Warum hat sie ihn angezeigt, wenn sie sich dennoch wieder mit ihm einlässt? Vielleicht wollte sie ihm nur einen Denkzettel verpassen? Aber so gibt man Stalkern wieder Anlass, es nochmal zu tun. (er hat ja sein Ziel erreicht)
Perversen Stalkern ist ein Urteil egal...sie machen es wieder. Aber ich denke, so einer ist dieser Mann nicht. Die Frau ist auch komisch, sie hätte sich doch nur eine neue Telefonnummer geben lassen brauchen...(wenn die SMS die einzige Belästigung gewesen ist)

Sind die Fälle hier erfunden oder gab es das echt?
by Yvonne @28.05.2018, 10:26

Ach ja, der erste Fall erinnert mich an folgenden Vergleich:

Schule 1975:
Der Lehrer bemerkt, daß Klaus während der Stunde mit einem Taschenmesser an seinen Fingernägeln herumprockelt. Daraufhin bittet er ihn, das Messer wegzustecken und aufzupassen. Nach der Stunde zeigt der Lehrer Klaus dann sein Taschenmesser.

Schule 2018:
Der Lehrer bemerkt, daß Kevin während der Stunde mit einem Taschenmesser an seinen Fingernägeln herumprockelt. Daraufhin löst er Amok-Alarm aus, die Schule wird evakuiert und vom SEK umstellt.

Heute sind die Leute irgendwie hysterisch.
by Wolkenfrosch @28.05.2018, 10:11

Ich finde beides übertrieben. Im ersten Fall...nun, eine Spielzeugpistole hatte ich als Kind selber, finde ich nicht weiter tragisch. Es hätte gereicht, wenn die Polizei geprüft hätte, ob die Waffe vielleicht echt ist, und die Oma dann gebeten hätte, das Ding so einzupacken, daß es nicht jeder sieht.

Im zweiten Fall war der Mann ja einsichtig, da hätte eine Verwarnung gereicht. Strafe wäre nur nötig, wenn er nach der Verwarnung noch weitermacht.
Allerdings ist es auch übertrieben, täglich 182 SMS zu schreiben, klar daß sich die Frau dadurch belästigt oder sogar bedroht fühlt und ihn anzeigt. Aber wie gesagt, eine Strafe wäre in dem Fall nicht nötig gewesen.
by Wolkenfrosch @28.05.2018, 10:04

Fall 1: Die Anzeige ist korrekt. Egal, wie alt oder jung jemand ist - mit einer Waffe hat niemand rumzulaufen. Und ob Anschein oder echt - das kann doch niemand mehr so nebenbei erkennen.
Für meine Begriffe sind Pistolen nach wie vor kein sinnvolles Spielzeug! Niemand kommt auf die Idee, einem Kind ein Beil oder eine Axt zu schenken, wenn es sich das wünscht. Aber bei den Pistolen heißt es "... haben sie sich soo gewünscht..."

Fall 2: Die Anzeige finde ich korrekt - Telefon-Terror nervt sicher ungemein; und 182 SMS am Tag ist fies!
Das Urteil und danach der friedliche Abgang der beiden Parteien ist sicherlich eher selten zu erleben. Aber da sich die Frau nicht bedroht fühlte und es daher ja wohl "nur" um eine deutliche Ansage an den Ex ging, hat die Verhandlung ihr Ziel erreicht.
Und falls sich der "gute" Mann nicht daran hält, weiß er, was ihn erwartet...
by Gerlinde @28.05.2018, 09:00

fall1
sicher ist sicher, lieber mal genau hinschauen, welche waffe das ist. die oma ist selber schuld, wenn sie die spielzeugwaffe nicht in eine tasche steckt. die anzeige finde ich gerechtfertigt, denn menschen haben angst durch diese unbedachte aktion von omi gehabt. ausserdem schenkt man kindern keine waffen.

fall 2
ein wahnsinniger, der sowas macht! ich würde mich auf jeden fall bedroht fühlen, wenn ich mit so vielen sms drangsaliert würde. die strafe ist gerechtfertigt. mit dem würde ich nicht einträchtig aus dem gerichtssaal gehen! schon gar nicht, wenn ich ihn angezeigt habe, das hat sie ja nicht grundlos getan.
by christine b @28.05.2018, 08:54

Mit dem Gerechtigkeitssinn ist es nicht so einfach. Da spielen sehr viele eigene Erlebnisse mit.

Es ist gut wenn Menschen nicht gleichgültig weg sehen.
Ein Bespiel: wenn der Hund von nebenan getreten wird gibt es einen großen Aufruhr. Wenn der Nachbar allerdings seine Kinder misshandelt oder/und seine Frau schlägt machen zu viele die Ohren und Augen zu. Vereinzelt heißt es heute noch das ist Privatsache. Seit es Frauenhäuser gibt sind zum Glück einige Tabus aufgebrochen. Ich habe in dem Bereich jahrelang gearbeitet.

Deshalb würde ich beim Beispiel mit der Oma lockerer reagieren in der Hoffnung das es sich als Blödsinn rausstellt. Es ist doch auch immer ein Spiegel der Zeit wie wir reagieren.
Bei Gewalt gegen Frauen und Kindern sehe ich es nicht so locker weil ich zu oft miterlebt habe das Frauen jahrelang Gewalt angetan wurde.
Sie schafft es (oft mit Kindern) endlich ins Frauenhaus und bekommt da erst mal einen Ort der Ruhe. Leider ist es dann sehr oft so wenn die Männer es schaffen Kontakt aufzunehmen und die Frau durch seine Versprechungen wieder zu ihm ziehen. Leider sagen die Statistiken der Frauenhäuser das diese Frauen in zu vielen Fällen wieder kommen. Weil die Versprechen eine Luftnummer waren.
Wo fängt Gewalt an? Ist es schon Gewalt wenn ich meine Frau/Freundin stalke?
Oder muss die Frau erst so aussehen das man sie nur noch an ihren Händen erkennt.
by MOnika Sauerland @28.05.2018, 08:46

@Regina, der Witz ist einfach Spitze !!!!!!!
by Carina @28.05.2018, 08:33

Die Gesetzeslage kenne ich nicht, doch "Menschenkenntnis" sollte vor jener bestehen. Jedoch das zählt nicht, was mich persönlich nicht einmal wütend, sondern traurig macht.
zu Fall 1: Finde es einerseits schön, wenn Jugendliche wach durchs Leben gehen; zugleich hätten sie die Oma darauf aufmerksam machen können. Vielleicht strahlte sie auch etwas aus, dass sie den Mut dazu nicht hatten und sahen nur diese Möglichkeit. Wie sie es an der Polizeistelle vermittelt haben und wie es aufgefasst wurde, wäre interessant. - Dass es ungeschickt ist von Oma, unter dem Arm damit herumzulaufen, das weiss sie inzwischen. Bin mir jedoch sicher, dass sie die Gesetzeslage nicht kannte.
zu Fall 2 : Die Einsichtigkeit des Mannes und Ehrlichkeit finde ich toll. Dass es Stalkermanier war, was er da lebte, scheint mir klar. Zugleich muss er sehr verzweifelt gewesen sein. Eine Strafe auf Bewährung, ob dies eine Lösung für seine Problematik ist, weiss ich nicht.

Gesetze scheinen erforderlich, nur verstehe ich sie selten, da meines Erachtens ein Verweis in diesen beiden Fällen genügen würde. Ich vertraue nun mal auf den gesunden Menschenverstand und glaube, dass sich Oma und der Mann das sehr zu Herzen nehmen. Für mich stellt sich oft die Frage, was ist richtig und was ist falsch und dies in ein Gesetz zu packen, ist unmöglich. Zugleich gibt es viele, die Gesetze aufgrund der Unfairness, die darin besteht, bewusst missbrauchen. Denn und das ist Fakt, sie gelten nicht für Alle, sondern nur für jene, die im Grunde ehrlich sind. So mein Spruch "Ehrlichkeit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr". Diesen Spruch habe ich umgewandelt, denn mir wurde in sehr jungen Jahren gesagt: "Bescheidenheit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr". Ehrlich, in dem Sinn "Du- Sein", wie du eben gerade bist, und darüber immer nachzudenken, wie das auf andere wirken könnte, kostet viel Kraft. Ich bin an dem Punkt in meinem Leben angelangt, wo ich sage: "Egal, wie und was du machst, es gibt die, die das immer kritisieren werden". Kompromisse zu machen keine Frage, zugleich hat dies von beiden Seiten zu geschehen.
Sorry, meine Ausführlichkeit in diesem Thema, zugleich steht es jedem frei, dies zu lesen oder nicht.
by Carina @28.05.2018, 08:28

Gerechtigkeitssinn ist das eine, die Gesetzesvorgabe das andere.

Bei dem ersten finde ich es etwas schräg, dass die Jugendlichen das filmten und über diesen Film eine Anzeige statt gefunden hatte.
Wäre dies anders verlaufen, wenn eines der Kinder die "Anscheinswaffe" getragen hätte?
Hier geht es um eine Anzeige, und nicht um eine Strafe. Somit ist keine Aussage gegeben, dass es zu einer Verhandlung kommt.
Könnte es in diesem Fall auch um einen Racheakt der Jugendlichen handeln oder um einen vorsorglichen Hinweis. Etwas genaues ergibt sich nicht.
In diesem Fall muss ich immer an den Witz denken:
Ein Ordnungshüte kommt zu einem See, sieht eine Frau mit der Angel und fragt nach dem Angelschein. Sie hatte keinen. ER sagt, sie bekomme eine Anzeige wegen angeln ohne Schein, schließlich habe sie die Angel.
Sie konterte, dann bekommt er eine Anzeige wegen Vergewaltigung, schließlich trage er das zugehörende Teil dazu.

Fall 2 finde ich ok, das nennt sich wohl auch Stalking und ist als solches eine ausgeführte Tätigkeit mit der sich seine frühere Frau bedroht gefühlt hatte. Das Strafmaß kann dabei vorgeben worden sind.
by ReginaE @28.05.2018, 07:48

Fall 1:
Die Anzeige ist für mich nachvollziehbar. Das Losballern hat sicherlich nichts mit dem Alter eines Menschen zu tun. Ich nehme an, dass die Oma einem der Kinder die Pistoe abnahm, damit das Kind keinen Unfug macht. Sicherlich werden Oma und die Eltern der Kinder in Zukunft keine Spielzeugpistole o. ä. mehr in der Hand halten.

Fall 2:
Seltsam, dass die Ex-Frau ihren Ex-Mann anzeigte, obwohl sie sich nicht bedroht fühle - und dann gemeinsam und einträchtig mit ihm den Gerichtssaal zu verlassen. Vielleicht waren es ja auch Liebeserklärungen ihres Ex-Mannes, die da so gehäuft ankamen? Eine eigentümliche Situation. Wollte da wer nur "Aufsehen erregen"? Strafe, naja, darüber kann mn streiten. Normalerweise gibt's für Stalker härtere Strafen ......
by Lilo @28.05.2018, 07:35

Fall 1
Die Anzeige finde ich vollkommen gerechtfertigt. Egal wie alt die Oma ist. Wenn sie Oma ist, ist sie erwachsen und sollte so viel Hirn haben, in der heutigen Zeit etwas sensibler zu sein was Waffen betrifft. Mit einer bunten Wasserpistole wäre das wahrscheinlich nicht passiert und ausserdem: Kinder haben schon immer mit Pistole und Gewehr gespielt und wenns nur ein Ast war oder selbstgeschnitzt.
Eindeutig richtig, diese Anzeige
Fall 2
Warum zeigt sie den Mann an, wenn sie sich nicht bedroht fühlt? Warum muss man für etwas Gerichte bemühen? Manchmal wäre es zu wünschen, Gerichte dürfen Fälle wegen Nichtigkeiten ablehnen. Und der Hammer...verließ er den Gerichtssaal einträchtig mit seiner Frau. Ja gehts noch?????
Geldstrafe und die Gerichtskosten zahlen wäre hier mein Urteil.
by Lieserl @28.05.2018, 05:54

Ich kann nur hart und klar sagen:

Bei Fall 1 finde ich die Anzeige gerechtfertigt, das Alter wurde nicht erwähnt, spielt aber auch keine Rolle, in Zeiten wie heute ist LEIDER Vorsicht angezeigt, ich sehe das so wie Lina.

Bei Fall 2 finde ich die Strafe angemessen, dem Mann ist es dann eine Lehre, Verwarnung nützt bei Stalkern - und nichts anderes ist es - nichts. Egal ob die Frau sich bedroht fühlte, oder nicht, es greift in ihr Leben ein, solche Bombadierungen mit SMS.

Nach dem Urteil verließ er den Gerichtssaal einträchtig mit seiner Frau .. ja das ist dann IHRE Sache, aber das Urteil ist richtig !
by Carola (Fürth) @28.05.2018, 02:48

Fall 1
In Zeiten wie diesen finde ich es richtig... ich hätte es wohl auch nicht erkannt ob es eine echte oder nur ein Spielzeug ist.
Wobei ich mich auch frage... warum man Kinder überhaupt Pistolen kaufen muss.

Fall 2
Da läuft wohl bei beiden im Kopf ein Rädchen etwas verkehrt.
Man muss sich einmal vorstellen "7600 SMS" ... ich würde ausrasten... ihn anrufen und sagen wenn er damit nicht aufhört wird er angezeigt.
Ok... es kam zur Anzeige... zur Verurteilung... sie gehen gemeinsam einträchtig hinaus... DAS PASST NICHT ZUSAMMEN.
Eine Verwarnung würde ich für ausreichend halten... hält er sich nicht daran... sollte er dafür Strafe bezahlen müssen... hilft das auch nichts würde ich die Haft auf Bewährung angemessen finden.
by Lina @28.05.2018, 00:46

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